Neustadt in Sachsen, 26. Oktober 2026
Die Stadtverwaltung führt in regelmäßigen Abständen Verkehrsschauen durch. Eine Verkehrsschau ist eine turnusmäßige gemeinsame Ortsbesichtigung, bei der geprüft wird, ob die bestehende Verkehrs-situation sicher und ordnungsgemäß ist und ob Maßnahmen erforderlich sind.
Teilnehmer der Verkehrsschauen sind Vertreter des Ordnungsamtes als örtliche Straßenverkehrs-behörde, des Bauamtes als Straßenbaulastträger, der Polizei als Verkehrspolizeibehörde sowie des Städtischen Bauhofes als Dienstleister der Straßenunterhaltung.
Folgendes Ergebnis wird in den nächsten Wochen umgesetzt:
Anmerkung:
In einer Zone 30 gilt grundsätzlich die Rechts-vor-Links-Regelung. Das bedeutet, dass sich an drei Knotenpunkten die Vorfahrt ändert (entsprechend Lageplan). Dies gilt nicht für den Knotenpunkt Schiller- und Blumenstraße, die Ausnahmeregelung findet ihre Begründung in den baulichen Gegebenheiten.
Die geänderten Vorfahrtsregelungen (rechts-vor-links-Regelung) werden, sobald die entsprechenden Verkehrszeichen montiert sind, 12 Wochen zusätzlich mit großen Hinweisschildern gekennzeichnet.
Ordnungsamt
