Neustadt in Sachsen, 26. Oktober 2026

Änderung in der Verkehrsführung im Bereich Schiller- und Blumenstraße

Die Stadtverwaltung führt in regelmäßigen Abständen Verkehrsschauen durch. Eine Verkehrsschau ist eine turnusmäßige gemeinsame Ortsbesichtigung, bei der geprüft wird, ob die bestehende Verkehrs-situation sicher und ordnungsgemäß ist und ob Maßnahmen erforderlich sind.

Teilnehmer der Verkehrsschauen sind Vertreter des Ordnungsamtes als örtliche Straßenverkehrs-behörde, des Bauamtes als Straßenbaulastträger, der Polizei als Verkehrspolizeibehörde sowie des Städtischen Bauhofes als Dienstleister der Straßenunterhaltung.

Folgendes Ergebnis wird in den nächsten Wochen umgesetzt:

  1. Die Schiller- und Blumenstraße werden komplett in die bestehende „Zone 30“ des Anbaus und der Dr.-Bernhard-Thieme-Straße einbezogen.
  2. Die Dr.-Bernhard-Thieme-Straße und der Ahornweg werden zur Parkverbotszone, zusätzlich zur der bestehenden Zone 30.

 

Anmerkung:
In einer Zone 30 gilt grundsätzlich die Rechts-vor-Links-Regelung. Das bedeutet, dass sich an drei Knotenpunkten die Vorfahrt ändert (entsprechend Lageplan).  Dies gilt nicht für den Knotenpunkt Schiller- und Blumenstraße, die Ausnahmeregelung findet ihre Begründung in den baulichen Gegebenheiten.
Die geänderten Vorfahrtsregelungen (rechts-vor-links-Regelung) werden, sobald die entsprechenden Verkehrszeichen montiert sind, 12 Wochen zusätzlich mit großen Hinweisschildern gekennzeichnet.

Ordnungsamt

 

Lageskizze


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